Privatgymnasium Stadtkrone, Dortmund
     

Ihr Kind jetzt anmelden im Privatgymnasium Stadtkrone - Dortmund

 


Schulordnung
Die Schulordnung des PGS


    
   Home
        Besonderheiten

        Leben 
        Ort+Gebäude 
        Organisation 
    
   Kontakt

Individuelle Förderung individueller Fähigkeiten

Präambel: Sinn dieser Schulordnung ist es, das Zusammenleben und gemeinsame Lernen an der Schule zu erleichtern. Voraus-setzung sind gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz, Achtung vor dem Anderen und der Wille, durch Leistung bestmögliche Lernergeb-nisse zu erzielen.

Hieraus ergeben sich folgende verbindliche Regelungen:

01. Gültigkeitsbereich:
Die Schulordnung gilt im Schulgebäude, auf dem Schulgelände, auf dem Schulweg und für alle Schulveranstaltungen. Sie betrifft alle Schüler, Beschäftigten, Veranstaltungsteilnehmer und Besucher des Privatgymnasiums Stadtkrone.

02. Hausrecht:
Der Schulleiter übt das Hausrecht aus. Er wird in dieser Funktion jederzeit von jeder Lehrperson vertreten. Lehrer der Schule haben Weisungsrecht.

03. Verhalten:
Jeder verhält sich immer so, dass die Rechte jedes einzelnen gewahrt werden, dass niemand verletzt wird und dass das optimale Lernergebnis im Unterricht erzielt werden kann. Höflichkeit ist im Umgang aller selbstverständlich. Damit ist u.a. gemeint: Es werden keine Gegenstände geworfen! Fremde Gegenstände sind für andere tabu. Wer sich etwas ausleihen möchte, fragt höflich und kann auch eine negative Antwort hinnehmen. Die Schulräume und Einrichtungen werden von allen mit größter Sorgfalt und nur zweckentsprechend benutzt. Dies trifft besonders auf die elektronische Ausrüstung der Schule zu.

Die Notfalleinrichtungen werden nur dann benutzt, wenn eine Gefahrensituation eintritt. Lehrer können Notfalleinrichtungen bedienen, müssen dann aber auch dafür sorgen, dass sie wieder betriebsbereit sind.

Zum Mittagessen geht die Klasse gemeinsam in Begleitung einer Lehrkraft. Beim Essen herrscht eine ruhige, entspannte Atmosphäre. Es wird weder gestoßen noch geschrien. Jeder nimmt sich nur so viel, wie er auch verzehren kann.

Die Toilette verlassen wir in einem sauberen und ordentlichen Zustand. Fehlt etwas auf der Toilette oder ist sie nicht in einem befriedigenden Zustand, wird diese Information an einen Lehrer weitergegeben.

Wer sich etwas ausleiht gibt dies, sobald die Ausleihfrist verstrichen ist oder man es nicht mehr braucht, ordnungsgemäß im gleichen Zustand, in dem man es bekommen hat, zurück.


04. Schulische Einrichtungen und Ausrüstung
Die Einrichtungen der Schule sind pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen jeder Art ist Schadensersatz zu leisten. Damit die Grünanlagen und die sonstigen Gegenstände geschont werden, bewegt sich jeder nur in den vorgesehenen Bereichen in einem angemessenen Tempo. Die Schule stellt die allgemeine, für den Unterricht notwendige, Ausrüstung bereit.

Zur Schule mitgebracht werden dürfen nur die individuellen Gegenstände, die für Unterricht und Schulbetrieb darüber hinaus zwingend erforderlich sind. Dazu wird eine Liste erstellt. Sie wird den Eltern mit dieser Ordnung überreicht und kann von Lehrern und Trägern für bestimmte Unterrichtsstunden bzw. Situationen erweitert werden.

Für das Pausenbrot und ein Getränk sind die Eltern verantwortlich. Es sollte ökologisch und gesund sein. Mittagessen und Obst werden von der Schule gestellt. Trinkwasser kann man sich an einem Automaten in der Schule beschaffen.

Darüber hinaus dürfen nur Schulbücher mitgebracht werden. Es sollte an dieser Stelle betont werden, dass das Mitbringen oder die Einnahme von Medikamenten strikt untersagt ist, außer diese wurden ärztlich empfohlen – Die Schulleitung ist davon in Kenntnis zu setzen. Medizinische Geräte haben in der Schule nichts zu suchen! Ausnahmen kann der Schulleiter auf Antrag der Eltern vorab genehmigen.

05. Gesetzliche Bestimmungen
Es gelten vom Grundsatz her alle gesetzlichen Bestimmungen, Erlasse und Regelungen unter Beachtung der für die Ersatzschulen des Landes vorgesehen Sonderregelungen, die für Schulen von der Landesregierung NRW oder der Stadt Dortmund erlassen wurden oder werden.

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass Rauchen gesetzlich verboten ist. Alkoholische Getränke dürfen selbstverständlich nicht mitgebracht und nicht getrunken werden. Ausnahmen regelt der Träger in Zusammenarbeit mit dem Schulleiter und dem Beirat. Im übrigen wird auf Abschnitt 5 (Schulische Einrichtungen und Ausrüstung) hingewiesen.

06. Kommunikationsmedien und Aufzeichnungsgeräte
Die Benutzung von Kommunikationsmedien wie z.B. Mobiltelefonen ist grundsätzlich untersagt. Sie sind während der Schulzeit ausgeschaltet in der Schultasche aufzubewahren. In Notfällen kann der aufsichtführende Lehrer die Benutzung von Mobiltelefonen unter seiner direkten Aufsicht erlauben. Aufzeichnungen von Ton oder Bild dürfen weder mit Mobiltelefonen noch mit anderen elektronischen Geräten durchgeführt werden. Ausnahmen regelt der Schulleiter.

07. Verlassen des Schulgeländes
Während der Schulzeit (von 8.00 bis 16.00 Uhr am Montag bis Freitag) dürfen Schüler der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 9) das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen regelt der Schulleiter.

08. Pausen
In den Pausen verlassen die Schüler das Schulgebäude, begeben sich auf den Pausenhof und bleiben die gesamte Pause dort (Ausnahme: Regen- Schneepausen). Für Schüler der gymnasialen Oberstufe stehen Schüleraufenthaltsraum und Cafeteria zur Verfügung. Bei Regenpausen bleiben die Schüler im Schulgebäude. Ihnen stehen der Schüleraufenthaltsraum und die Cafeteria im Erdgeschoss zum Aufenthalt zur Verfügung. Wegen erhöhter Unfallgefahr gelten bei Glatteis und starkem Schneefall die Bestimmungen der Regenpause.



09. Boards & Bikes
Das Befahren des Schulgeländes und das Fahren im Schulgebäude – insbesondere Flure, Gehwege und Pausenhöfe – ist wegen der Unfallgefahr nicht gestattet. Das gilt auch für Skateboard- , Kickboard- und Rollschuhfahrer sowie für Inlineskater.

Die Fahrradständer befinden sich neben dem Kücheneingang unterhalb der vorderen Fluchttreppe. Roller müssen auch hier gesichert abgestellt werden. Motorisierte Zweiräder werden auf dem gekennzeichneten Bereich des Parkplatzes im hinteren Teil der Schule abgestellt.
Es gilt der ausdrückliche Hinweis, dass die Fahrgegenstände mit einer Diebstahlsicherung in Eigenverantwortung zu sichern sind. Die Schule übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verlust.

10. Pünktlichkeit
Es ist selbstverständlich, dass jeder pünktlich zu den schulischen Veranstaltungen erscheint. Die Schule beginnt morgens um 8.00 Uhr mit der Orientierungsstunde. Die Schüler achten auf pünktliches Erscheinen, möglichst 5 Minuten vor Beginn. Sonderregelungen für geringfügig verspätetes Erscheinen [maximal 5 Minuten] sind mit der Schulleitung im Voraus zu klären.

Erscheint keine Lehrkraft zum Unterrichtsbeginn, erfolgt eine Meldung des Klassen- oder Kurssprecher spätestens 5 Minuten nach Beginn der Stunde an den Schulleiter. Der Klassensprecher/in sorgt dafür, dass sich die Klasse ruhig verhält und mit schulischen Aufgaben beschäftigt ist.

11. Sauberkeit
Jeder achtet auf Reinlichkeit und Sauberkeit. Für den eigenen Abfall ist jeder selbst verantwortlich und muss ihn in die dafür vorgesehenen Behälter sortieren.

12. Klassendienst
Im wöchentlichen Rhythmus wird in jeder Klasse ein Klassendienst eingerichtet, der folgende Aufgaben übernimmt:

  • Während der Heizperiode die Fenster schließen, wenn der Unterrichtsraum
    gewechselt wird;

  • Stoßlüftung in allen Pausen

  • Licht bei ausreichender Helligkeit und beim Verlassen des Raumes ausschalten;

  • zusätzlich nach dem Unterricht:
    alle Fenster schließen und die Stühle auf die Tische stellen;

  • grobe Verschmutzungen beseitigen [Staubsaugen, auch unter den Tischen];

  • Müll entsorgen, Mülltrennung beachten; Anmerkung: Die Mülleimer müssen spätestens dann entleert werden, wenn sie ¾ -voll sind;

  • Es ist selbstverständlich, dass jeder Schüler den Klassendienst unterstützt und seinen eigenen Abfall entsorgt.

13. Störungen
Der Träger, der Schuleiter und die Lehrer sind verpflichtet, dieser Ordnung Geltung zu verschaffen und auf deren zwingende Einhaltung zu achten. Der Schulleiter kann Personen, die die Ordnung erheblich stören, von den schulischen Einrichtungen teilweise oder generell und auch zeitlich befristet ausschließen. Vertragliche Leistungen bleiben von dieser Regelung unberührt.

Auffälliges Fehlverhalten von Schülern ist im Klassenbuch einzutragen und damit verlässlich schriftlich zu dokumentieren. Der Schulleiter ist kurzfristig zu informieren, wobei ausdrücklich darauf zu verweisen ist, dass auffälliges und abweichendes Verhalten von Schülern zu einer Ordnungsmaßnahme nach § 53 des Schulgesetzes führen kann. Als Besonderheit für das PGS gilt, dass sich der Träger das Recht vorbehält, nach einer wiederholten Ordnungsmaßnahme den Schulvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Das führt im Ergebnis dazu, dass Schüler mit einem wiederholt auftretenden auffälligen Fehlverhalten [z.B. auch bei mutwillig herbeigeführten Verschmutzungen und / oder Sachbeschädigungen] die Schule zu verlassen haben.

Dortmund, im Mai 2010

Veit L o e f f l e r , Wolfgang K u n z
Vorsitzender der Träger Schulleiter


Anmerkung:
01. Mit Schülern und Lehrern (Plural) sind in dieser Ordnung selbstverständlich immer beide Geschlechter gemeint
02. Als Anlage sind dieser vorliegenden Hausordnung altersgemäße Formulierungen für unsere Schüler beigefügt:
„Unsere Hausordnung“, „Klassenregeln“ „Unsere Schulordnung – Verhalten im Schulgebäude“, „Unsere Schulordnung – Verhalten auf dem Schulhof“,

 

www.pgs-dortmund.de  

Impressum